
Harsewinkel, den 5.1.2006
An die Bürgermeisterin der Stadt Harsewinkel
Sehr geehrte Bürgermeisterin,
im Namen der SPD-Fraktion stelle ich folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Harsewinkel und die Bürgermeisterin mögen sich bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass die Schulbezirksgrenzen für Grundschulen auch über das Jahr 2008 hinaus in NRW bestehen bleiben.
Begründung:
– Die Landesregierung geht davon aus, dass mehr Wettbewerb unter den Grundschulen automatisch zu einer Qualitätssteigerung der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit führt. – Dieser Nachweis ist aber bisher nicht erbracht worden. Naheliegender ist die Überlegung, bestehende Problemschulen durch zusätzliche Lehrerstellen und Fördermöglichkeiten zu stärken.
– Für die Abschaffung der Schulbezirke spricht nach Meinung der Landesregierung auch, dass schon heute nicht jedes Kind in die für seinen Wohnort zuständige Grundschule geht. – Hier verkennt die Landesregierung, dass es sich um ein Randproblem handelt. Nach stichprobenartigen Befragungen des nordrheinischen Städte- und Gemeindebundes besuchen nur 5% der Grundschüler nicht die für ihren Wohnort zuständige Grundschule. Die meisten dieser Anträge werden nicht bei der Einschulung gestellt, sondern Eltern wollen in diesen Fällen, dass ihre Kinder nach einem Umzug an der bisherigen Grundschule bleiben können.
– Das Land begründet die Abschaffung der Schulbezirke auch damit, dass Grundschulen teilweise ein spezielles Profil hätten und somit für Eltern aus der gesamten Kommune interessant wären. Grundschulen vermitteln grundlegende Fähigkeiten und Basiswissen. Für die Qualität einer Grundschule sind nach allen bisherigen Erfahrungen nicht die Schulprofile, sondern das Engagement, die Kompetenz und der Ruf der Schulleitungen und Lehrerinnen und Lehrer entscheidend.
– Das Land will den Schulträgern entgegenkommen; nach Abschaffung der Schulbezirke sollen beliebte Grundschulen nur im Rahmen ihrer Aufnahmekapazitäten Schüler aufnehmen müssen. Der Wunsch der Eltern kann dann nicht erfüllt werden, wenn die Aufnahmekapazität der Schule ausgeschöpft ist. Dieser Hinweis ignoriert praktische Probleme. Wenn es eine besonders beliebte Schule gäbe, würde diese Schule von den Eltern stark nachgefragt und die Kapazitätsgrenze wäre schnell erreicht. Hier müssten gerichtsfeste Aufnahmekriterien (z.B. Entfernung zur Schule, Geschwisterkinder auf der Schule, Zeitpunkt der Anmeldung) entwickelt werden. Denn Eltern würden einen ablehnenden Bescheid gerichtlich überprüfen lassen können, wobei das Verfahrens- und Kostenrisiko beim Schulträger liegt.
Weiterhin sind folgende Fragen noch ungeklärt:
Fazit:
Die geplante Abschaffung der Schulbezirksgrenzen für Grundschulen ist problematisch. Der Schulausschuss des Städte- und Gemeindebundes als auch das Präsidium sprachen sich für die Beibehaltung der Schulbezirksgrenzen aus.