Antrag auf Beibehaltung der Schulbezirksgrenzen für Grundschulen

Harsewinkel, den 5.1.2006

An die Bürgermeisterin der Stadt Harsewinkel

Sehr geehrte Bürgermeisterin,

im Namen der SPD-Fraktion stelle ich folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Harsewinkel und die Bürgermeisterin mögen sich bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass die Schulbezirksgrenzen für Grundschulen auch über das Jahr 2008 hinaus in NRW bestehen bleiben.

Begründung:

– Die Landesregierung geht davon aus, dass mehr Wettbewerb unter den Grundschulen automatisch zu einer Qualitätssteigerung der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit führt. – Dieser Nachweis ist aber bisher nicht erbracht worden. Naheliegender ist die Überlegung, bestehende „Problemschulen“ durch zusätzliche Lehrerstellen und Fördermöglichkeiten zu stärken.

– Für die Abschaffung der Schulbezirke spricht nach Meinung der Landesregierung auch, dass schon heute nicht jedes Kind in die für seinen Wohnort zuständige Grundschule geht. – Hier verkennt die Landesregierung, dass es sich um ein Randproblem handelt. Nach stichprobenartigen Befragungen des nordrheinischen Städte- und Gemeindebundes besuchen nur 5% der Grundschüler nicht die für ihren Wohnort zuständige Grundschule. Die meisten dieser Anträge werden nicht bei der Einschulung gestellt, sondern Eltern wollen in diesen Fällen, dass ihre Kinder nach einem Umzug an der bisherigen Grundschule bleiben können.

– Das Land begründet die Abschaffung der Schulbezirke auch damit, dass Grundschulen teilweise ein spezielles Profil hätten und somit für Eltern aus der gesamten Kommune interessant wären. – Grundschulen vermitteln grundlegende Fähigkeiten und Basiswissen. Für die Qualität einer Grundschule sind nach allen bisherigen Erfahrungen nicht die Schulprofile, sondern das Engagement, die Kompetenz und der Ruf der Schulleitungen und Lehrerinnen und Lehrer entscheidend.

– Das Land will den Schulträgern entgegenkommen; nach Abschaffung der Schulbezirke sollen „beliebte“ Grundschulen nur im Rahmen ihrer Aufnahmekapazitäten Schüler aufnehmen müssen. Der Wunsch der Eltern kann dann nicht erfüllt werden, wenn die Aufnahmekapazität der Schule ausgeschöpft ist. – Dieser Hinweis ignoriert praktische Probleme. Wenn es eine besonders „beliebte“ Schule gäbe, würde diese Schule von den Eltern stark nachgefragt und die Kapazitätsgrenze wäre schnell erreicht. Hier müssten „gerichtsfeste“ Aufnahmekriterien (z.B. Entfernung zur Schule, Geschwisterkinder auf der Schule, Zeitpunkt der Anmeldung) entwickelt werden. Denn Eltern würden einen ablehnenden Bescheid gerichtlich überprüfen lassen können, wobei das Verfahrens- und Kostenrisiko beim Schulträger liegt.

Weiterhin sind folgende Fragen noch ungeklärt:

  • Soll die Wahlfreiheit an den Gemeindegrenzen enden oder gilt die Wahlfreiheit über die Zuständigkeitsgrenzen der einzelnen Schulträger hinaus?
  • Heute ist das Bestimmungsverfahren für Grundschulen (§27 Schulgesetz) vom Votum der Eltern im jeweiligen Schulbezirk abhängig. Wer soll das zukünftig mitbestimmen?
  • Ist die nächstgelegene Grundschule, auf deren Besuch Kinder und Eltern einen Anspruch haben, im Sinne der kürzesten räumlichen Entfernung zu verstehen? Diese Entfernung ist nicht zwingend identisch mit den heutigen Schulbezirksgrenzen. Das würde zu einem erheblichen Feststellungsaufwand führen.

    Fazit:
    Die geplante Abschaffung der Schulbezirksgrenzen für Grundschulen ist problematisch. Der Schulausschuss des Städte- und Gemeindebundes als auch das Präsidium sprachen sich für die Beibehaltung der Schulbezirksgrenzen aus.