Höhe des Arbeitslosengeldes II darf nicht zum Spielball von Populisten werden

Zu der Debatte über die Höhe des Arbeitslosengeldes II erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:

Die Höhe des Arbeitslosengeldes II muss nach einem verlässlichen und transparenten Verfahren bestimmt werden. Willkürliche Entscheidungen haben hier keinen Platz.

Gegenwärtig wird die Höhe alle fünf Jahre anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die Informationen über die Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte liefert, überprüft. In den Jahren dazwischen werden die Regelsätze entsprechend der Rentenanpassung fortgeschrieben.

Besondere Anlässe wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer oder die Erhöhung der Preise für Milchprodukte geben Anlass zu der Frage, ob durch das Arbeitslosengeld II aktuell das Existenzminimum noch abgedeckt wird. Es ist daher zu begrüßen, dass Bundesminister Franz Müntefering das Thema aufgegriffen und eine Überprüfung eingeleitet hat.

Populistisch ist es jedoch, wenn diejenigen, die in der Vergangenheit eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II um 30 Prozent gefordert und Leistungen für Sonderbedarfe rundweg abgelehnt haben, jetzt für eine Erhöhung plädieren. Glaubwürdig ist die Äußerung von Ministerpräsident Althaus, der eine Erhöhung fordert, daher nicht. Das ist das Gegenteil von Verlässlichkeit.

Klar ist auch: Die intensive Arbeit vor Ort in den ARGEN und Optionskommunen zusammen mit einer guten konjunkturellen Entwicklung lassen die Langzeitarbeitslosigkeit und auch die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger sinken. Das ist ein Erfolg unserer Politik. Leider sinkt die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger nicht so stark wie die der Langzeitarbeitslosen. Viele Fachleute vor Ort bestätigen, dass oftmals Löhne gezahlt werden, die nicht die Existenz sichern. Im März haben rund 500.000 Personen Arbeitslosengeld-II bezogen, obwohl sie mehr als geringfügig beschäftigt und nicht arbeitslos gemeldet waren. Dies zeigt, dass wir Regelungen zum Mindestlohn brauchen. Andernfalls subventioniert der Steuerzahler unzureichende Löhne.