
Die alte Satzung aus dem letzten Jahr legt für die Kanaluntersuchung Fristen von Ende 2013 (für Wasserschutzgebiete) und von Ende 2015 bis Ende 2020 für die anderen Stadtgebiete fest. Mit der neuen Satzung wird für einige Stadtgebiete die Frist für die erstmalige Untersuchung bis Ende 2023 verlängert.
Das neue Fristenverzeichnis steht unten zum Download bereit. Alle Adressen, die in diesem Verzeichnis nicht aufgeführt sind, haben die Standardfrist bis Ende 2015 oder sogar nur bis Ende 2013, wenn die Adresse in einem Wasserschutzgebiet liegt.
Die neue Satzung wird dem Rat am 19.7.2011 zur Abstimmung vorgelegt.