
Für die Verkehrsteilnehmer bedeutet das:
1.Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
2.Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) einhalten.
3.Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
4.Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
5.Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen.
Das Parken ist nur in den dafür zugelassenen Flächen erlaubt. Hier gilt die für die Innenstadt
festgesetzte zulässige Parkdauer: 1 Stunde mit Parkscheibe.
6.Die Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich wird in der Straßenverkehrsordnung wie die Ausfahrt von einem Grundstück behandelt: Der Autofahrer ist gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig.
Die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs war eine Empfehlung der Planungswerkstatt, die Mitte des Jahres 2010 zusammenkam, um über die zukünftige verkehrliche Erschließung und Gestaltung der Innenstadt zu diskutieren. Die etwa 60 Teilnehmer aus allen Teilen der Harsewinkeler Bevölkerung waren sich einig, mit dieser Maßnahme den Durchgangsverkehr zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu verbessern. Der Planungs- und Bauausschuss folgte der Empfehlung der Planungswerkstatt und beschloss im September des vergangenen Jahres die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs vorerst im Rahmen einer 1-jährigen Testphase mit begleitender Wirkungsanalyse auf seine Eignung zu überprüfen. Danach soll entschieden werden, ob die Erweiterung dauerhaft bestehen bleibt.
Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Harsewinkel:
Markus Ehrlich, Telefon: 05247-935124; Email: markus.ehrlich@nullgt-net.de