SPD stellt Ergänzungsantrag zur Ausweisung neuer Vorranggebiete für Windkraftanlagen

Quelle: GrünEnergie eG

Das bei der Ausweisung neuer Vorranggebiete für Windkrafträder in Harsewinkel noch Potential vorhanden ist, wurde nun offiziel durch eine Untersuchung des Kreises bestätigt. Das dabei aber auch erfolgreiche Formen der Beteiligung durch Anlieger möglich sind, soll im Umweltausschuss erörtert werden.
Dazu hat Ralf Dräger als umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion einen Eränzungsantrag gestellt, der hier in Gänze nachzulesen ist:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der SPD-Fraktion stelle ich hiermit einen Eränzungsantrag zur Ausweisung weiterer Vorranggebiete für Windkrafträder.

Begründung:

Ausgehend von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie des Kreises sowie der Vorstellung der Ergebnisse am 22.08.2012 im Kreishaus Gütersloh stellt die SPD folgenden Ergänzungsantrag zum bereits gestellten Antrag auf Ausweisung weiterer Vorranggebiete für Windkraftanlagen mit der Bitte um Vorlage und Beratung im Umweltausschuss:

Die Stadt Harsewinkel wird beauftragt, bei der anstehenden Ausweisung von Vorranggebieten für die Erstellung von Windkraftanlagen die Gründung von Bürgerwind-Gesellschaften zu unterstützen.

Begründung:

Am 22.08.2012 wurde im Kreishaus das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Aufstellung von Windenergieanlagen im Kreisgebiet vorgestellt (eine landesweite Studie zur Winfhöffigkeit steht noch aus). Die eingeladenen Referenten konnten überzeugend darstellen, dass bei der Aufstellung von Windkraftanlagen eine hohe Akzeptanz in der umliegenden Nachbarschaft und in der Bürgerschaft allgemein erzeugt wird, wenn dieser Personenkreis bei der Projektierung und am Betrieb partizipieren kann. Umgekehrt wird dieses selten erzeugt, wenn Einzelpersonen – in der Regel die Besitzer der geeigneten Flächen – dieses alleine ohne Hinzuziehen der Anwohner machen.

In Harsewinkel besteht weiteres Potential zur Aufstellung von Windkraftanlagen. Dieses ist auch Projektierungs- und Planungsbüros nicht entgangen, die vor Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie des Kreises schon eigene Untersuchungen angestellt haben und möglicherweise mit vielen Grundstückseignern schon Vorverträge ausgehandelt haben. Dieser Weg ist oft mit Nachteilen für die Verpächter der Flächen verbunden und führt nicht selten zu Spannungen mit den umliegenden Anwohnern. Bürgerwindgesellschaften haben den Vorteil, dass sie alle mittelbar und unmittelbar Beteiligten einbinden und auch die Erträge aus diesen Anlagen, die in der Regel deutlich höher ausfallen, breiter verteilen, ohne dass der Verpächter sich schlechter stellt.

Wie dieses umgesetzt werden kann, wurde auf der oben genannten Veranstaltung deutlich. Die genannten Beispiele aus Steinfurt oder Beckum sind gute Beispiel dafür, wie ein hoher Grad an Akzeptanz für Windkraftanlagen geschaffen werden kann. In diese Richtung sollten auch die kommenden Entscheidungen der Stadt gehen. Welche Wege die Stadt dabei gehen kann, könnte Herr Heinz Thier von der BBWind (Münster) darstellen, der zu einer der nächsten Ausschusssitzungen eingeladen werden sollte, um dem Ausschuss aus seinen Erfahrungen zu berichten.

Ralf Dräger
(Umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion)