Überarbeitung der Kulturförderrichtlinien vertagt

kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Norbert Lüffe
Kulturförderung unter der Lupe

Beratungen über die Kulturförderrichtlinien. Hintergrund ist das Bemühen zu besseren aber auch gerechteren Regeln zu kommen. Dabei hebt sich Harsewinkel bei der Bezuschussung der Kulturvereine durchaus positiv von anderen Kommunen ab, wie der kulturpolitische Sprecher der SPD -Fraktion Norbert Lüffe zu berichten wusste. Dennoch möchte die SPD die Richtlinien überarbeiten.

Lesen Sie hier den Vorschlag der SPD-Fraktion:

Die SPD – Fraktion würdigt den kulturellen Beitrag gerade auch der kleinen Vereine und der Heimat- und Schützenvereine, den sie für die Stadt Harsewinkel leisten. Diese Arbeit der Vereine wollen wir unterstützen. Natürlich sollten die Vereine auch durch die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen ihr Vereinsleben gestalten.
Wir als Kommune sind trotzdem gefragt unsere Anerkennung für diese Aufwertung unseres Kulturlebens unserer Stadt auszudrücken. Wir als SPD wollen diese Vereine unterstützen, trotzdem soll die Unterstützung der Vereine nicht ausufern und eine gewisse Gerechtigkeit beinhalten.

Die SPD stellt daher folgenden Vertagungsantrag:

Grundsätzlich sind unserer Ansicht nach alle Vereine, die das Kulturleben von Harsewinkel bereichern und die Förderrichtlinien erfüllen, auch finanziell zu unterstützen. Wir erwarten, dass sich Vereine, die in den Genuss von Zuschüssen kommen wollen, durch die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen bereits selbst eine ausreichende finanzielle Basis sichern.
Wir habe hierzu folgenden Vorschlag, dessen finanziellen Auswirkungen aber zunächst durch die Stadtverwaltung geprüft werden sollten und dem Schul-, Sport- und Kulturausschuss in der nächsten Sitzung vorgelegt werden sollten.

Die Arbeit dieser kulturellen Vereine, die von ihren aktiven Mitglieder (Menschen die Mitgliedsbeiträge leisten, keine vom Mitgliedsbeitrag z. B. aufgrund ihres Alters freigestellten Mitglieder) einen Monatsbeitrag von 1 Euro erhalten, sollen jährlich mit einem Zuschuss von 4,40 € unterstützt werden.

Mitgliedsbeitrag pro Monat 1 € = Zuschuss nach den Kulturförderrichtlinien jährlich 4,40 €, Mitgliedsbeitrag bei Jugendlichen unter 21 Jahren pro Monat 0,50 € = Zuschuss bei Jugendlichen unter 21 Jahren jährlich 5,00 €

Mitgliedsbeitrag pro Monat 1,50 € = Zuschuss nach den Kulturförderrichtlinien jährlich 6,60 €, Mitgliedsbeitrag bei Jugendlichen unter 21 Jahren pro Monat 0,75 € = Zuschuss bei Jugendlichen unter 21 Jahren jährlich 7,50 €

Mitgliedsbeitrag pro Monat 2 € = Zuschuss nach den Kulturförderrichtlinien jährlich 8,80 €, Mitgliedsbeitrag bei Jugendlichen unter 21 Jahren pro Monat 1 € = Zuschuss bei Jugendlichen unter 21 Jahren jährlich 10,00 €

Mitgliedsbeitrag pro Monat 2,50 € (Höchstgrenze der Zuschussfähigkeit)= Zuschuss nach den Kulturförderrichtlinien jährlich 11 € (derzeitiger Zuschusssatz), Mitgliedsbeitrag bei Jugendlichen unter 21 Jahren pro Monat 1,25 € (Höchstgrenze der Zuschussfähigkeit) = Zuschuss bei Jugendlichen unter 21 Jahren jährlich 12,50 € (derzeitiger Zuschusssatz)