SPD: „Solidarität ja, aber nicht so!“

Heftiger Schlagabtausch im Stadtrat

Zu einem heftigen Schlagabtausch kam es in der letzten Ratssitzung über eine von CDU und UWG eingebrachte Resolution an den Landtag zum Thema Abundanzumlage. Diese könnte ab 2014 auch die Stadt Harsewinkel mit 4 bis 5 Millionen € jährlich treffen. Viel zu viel findet auch die SPD-Fraktion. Dennoch stimmte die SPD gegen die vorgelegte Resolution, denn im Laufe der Debatte stellte sich schnell heraus, dass es vor allem der CDU und dem reaktionären FDP-Sprecher Schwitallik um Parteiklamauk geht. SPD- Sprecher Reinhard Hemkemeyer kritisierte die fehlende Einbindung der SPD im Vorfeld. Ungewohnt „stickum“ war übrigens CDU-Sprecher Heinz Bünnigmann.

Bünnigman, der sonst so oft die parteiübergreifende münsterländische Solidarität zu seinem SPD-Pendant predigt, musste diesmal aber der CDU-Stadtverbandsvorsitzenden Dr. Angelika Wensing das Feld überlassen. Diese hatte Bünnigmann offenbar den Griffel geführt.  
Diesem sehr durchschaubaren Spektakel widerstand die SPD. Sie hätte sich gerne auf Kompromißvorschläge der Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide eingelassen, aber auf der anderen Seite des Rates „war nur Beton zu spüren!“ Die SPD wird auf andere geeignete Weise versuchen, Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren des Landes zu nehmen.

Lesen Sie hier abschließend die ausführliche Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Resolutionsentwurf von CDU und UWG, vorgetragen durch SPD- Fraktionssprecher Reinhard Hemkemeyer:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die SPD- Fraktion wird der von CDU und UWG hier vorlegten Resolution an die Landtagspräsidentin in der vorlegten Form nicht zustimmen.

Wir bieten CDU und UWG jedoch an, aktiv an einer gemeinsamen Resolution zu arbeiten, die wir dann in der nächsten Ratssitzung am 18.07.2013 verabschieden könnten, wenn CDU und UWG es denn wirklich ernst mit der Gemeinsamkeit meinen.

Wir wollen uns hier auch nicht an wilden Spekulationen über die richtigen Zahlen beteiligen. Der vorgelegte Resolutionsentwurf von CDU und UWG enthält aber eine richtige und zentrale Botschaft, die auch die SPD-Fraktion teilt!

5,2 Millionen Euro an Abundanzumlage wären zuviel! Dies überfordert selbst das im Landesvergleich reiche Harsewinkel völlig.

Die SPD sagt „JA“ zur Solidarität. Wir sagen aber auch „Nein“ zur Überforderung unserer Finanzen.

Für überflüssig und unklug halten wir die erneuten Belehrungen in Resolutionen an die Kommunen in NRW, die in der Vergangenheit tatsächlich oder vermeintlich nicht mit Geld umgehen konnten. Wir haben ihnen im Rahmen der Haushaltsplanverabschiedung am Beispiel der CDU-Pleitekommune Bergneustadt doch sehr intensiv das Dilemma dieser in Not geratenen Städte geschildert.

Wir verzichten hier auf eine Wiederholung des Gesagten. Aber: Ein Stärkungspaktgesetz zur Stabilisierung der notleidenden Kommunen war und ist sehr wohl notwendig. Und es funktioniert ja auch, wie man lesen kann. Das hat unlängst sogar auch der kommunalpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Kai Abruszeit, bei seinem Besuch in Harsewinkel noch einmal wiederholt.

Wenn der Landesgesetzgeber tatsächlicher weise eine Gegenfinanzierung über eine Abundanzumlage auf Basis der hier vorliegenden Zahlen auf den Weg bringen würde, dann wäre der Gesetzgeber dumm.

Sollte die Landesregierung tatsächlich so dumm sein, dann sollten wir dagegen klagen, denn diese Berechnungssystematik würde im Ernstfall dazu führen, dass theoretisch rechnerisch nur eine einzige Gemeinde in NRW zur gesamten Abundanzumlage von 195 Millionen Euro gezwungen wäre.

Das allein würde die Verfassungswidrigkeit einer solchen Abrechnungsmethode belegen. Da wären wir nach meiner Überzeugung zuversichtlich, mit einer Klage Erfolg zu haben.

Wir halten den Landesgesetzgeber aber für so intelligent, dass er die Verfassungswidrigkeit einer solchen Abrechnungssystematik selber erkennt und daher Vorsorge dafür trifft, genau dieses Rechtsrisiko nicht einzugehen.

Das wird wohl über eine Kappungsgrenze = Höchstbetrag gehen. Eine solche gekappte Abundanzumlage stände dann nicht mehr oder nur schwer im Focus der Verfassungswidrigkeit.

Unser Ziel als Rat muss natürlich sein, eine solche Kappungsgrenze möglichst niedrig zu halten, denn an der Verfassungsmäßigkeit einer Abundanzumlage generell besteht ja nicht wirklich ein Zweifel. Zumal es diese Umlage in 13 von 16 Bundesländern gibt

Grundsätzlich bleibt aber das Problem der chronischen Unterfinanzierung der Kommunen als Basis und Grundpfeiler unseres demokratischen Fundaments durch Bund und Land erhalten. Erinnern wir uns an die Bereicherung in Höhe von 450 Millionen Euro durch die CDU-FDP Regierung in NRW 2009 in Bezug auf die Einheitslasten. Jetzt unterstützt das Land die überschuldeten Kommunen mit 350 Millionen €. Wegnehmen oder nicht genügend zahlen sind zwei verschiedene Dinge.

In einer möglichen Resolution sollten wir auf diesen Makel hinweisen. Wir sollten auch fordern, dass die Mittel nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz spitz abrechnet werden sollten, wir sollten fordern, dass die Kosten der Flüchtlingsaufnahme vom Land ausgeglichen werden müssen. Und wir sollten fordern, dass die Bundesmittel für die Wiedereingliederung von Behinderten vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden.

Allesamt Punkte, die im Gesamtzusammenhang Beachtung finden sollten.

Fazit: Wir freuen uns auf eine ernstgemeinte Einladung zur Mitwirkung an einer Resolution unter der Überschrift: „Wir sind solidarisch, aber so nicht!“

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

P.S. für Münsterländer Heinz B: Wir sind nicht nachtragend! Aber auch Münsterländer dürfen sich öffentlich für Fehler (Nichteinbindung) entschuldigen!