Kein Denkmal, aber ortsbildprägend und erhaltenswert.

Kein Denkmal, aber erhaltenswert und ortsbildprägend!
Kämpft für den Erhalt des alten Feuerwehrhauses. Norbert Lüffe, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Mitten in den Sommerferien erreichte uns die Stellungnahme des Landschaftverbandes Westfalen Lippe zur Anfrage von SPD-Ratsherr Norbert Lüffe, ob das Feuerwehrhaus unter Denkmalschutz gestellt werden muss.
„Nein“, so die Antwort des LWL, um sogleich auch doch den deutlichen Hinweis zu geben, dass das Gebäude „erhaltenswert“ sei und „weil es durch seine Lage, Größe und Gestalt ortsbildprägend ist und damit zur Unverwechselbarkeit des Ortes beiträgt.“

Damit liegt nun der schwarze Peter der Entscheidung wieder beim Harsewinkler Stadtrat, denn der hatte in seiner Sitzung Ende Mai mehrheitlich beschlossen, eine Neubauplanung auf den Weg zu bringen, dabei aber auch den Erhalt des Turms zu prüfen. (siehe Meldung vom 28.05.13) Die Emotionen zu diesem Thema schlagen hohe Wellen, bei den Feuerwehrkameraden, in der Politik und in der interessierten Öffentlichkeit.

Lesen Sie hier die ausführliche Begründung des LWL :

„LWL-Denkmalpflege, Landschafts-und Baukultur in Westfalen· 46133 Münster

Feuerwehrgerätehaus, Südring 13 in Harsewinkel
Überprüfung Denkmaleigenschaft
Anfrage beim Kreis Gütersloh als Obere Denkmalbehörde vom 28.05.2013
Ortstermin vom 15.07.2013

Wir sind gebeten worden, zu prüfen, ob dem Feuerwehrgerätehaus, Südring 13, ein Denkmalwert emäß § 2 Abs. 1 DSchG NW zukomt. Nach der gemeinsamen Besichtigung des Objektes und Auswertung der vorliegenden Unterlagen nehmen wir hierzu wie folgt Stellung:
Das nach einem Entwurf des Warendorfer Architekten Josef Wördemann aus dem Jahre 1954 errichtete, zweigeschossige Feuerwehrgerätehaus liegt am Südring in ortsbildprägender Lage am Rand einer Siedlung, deren Häuser zum Teil ebenfalls aus den 1950er Jahren stammen. Es handelt sich um ein stattliches Gebäude in einer schlichten, konservativen Architektur der 1950er Jahre. Der zum Südring traufständig ausgerichtete Ziegelbau unter Satteldach ist besonders durch den am Süd-/Ostgiebel angeordneten Schlauchturm mit einem verglasten oberen Aufbau unter einem auskragenden, flachen Zeltdach gekennzeichnet. Gestalterische Merkmale sind ferner der zweigeschossige Erker auf der Frontseite und die mit Werkstein eingefassten Eingangstüren und Fenster des Erkers. Die große Fahrzeughalle bietet Platz für vier Löschfahrzeuge. Die ursprünglichen Einfahrtstore, vierteilig und mit Fensterausschnitten im oberen Bereich, wurden durch moderne Rolltore ersetzt. Die bauzeitlichen Fenster ersetzte man durch Kunststofffenster, zum Teil mit geänderter Teilung. Auch die für die 1950er Jahre gestalterisch typischen Eingangstüren wurden in Kunststoff modern und in veränderter Form erneuert. Der ursprünglich sehr filigrane, leicht nach oben ausgestellte, gläserne Aufbau des Schlauchturms musste ebenfalls einer neuen Fensteranlage aus Kunststoff weichen. Im Zuge des Dachausbaus zu Wohnungen im Jahre 1964 erhielt das Dach auf den Traufseiten große Schleppgauben. Später wurde das Feuerwehrgerätehaus auf der Rückseite erweitert.
Im Innern des Gebäudes ist der Schlauchturm mit der bauzeitlichen Treppenanlage und Teilen der technischen Ausstattung erhalten. Darüber hinaus verfügt das Feuerwehrgerätehaus über keine nennenswerte Ausstattung. Die Räumlichkeiten wurden weitgehend modernisiert.
Nach fachlicher Überprüfung sind wir der Auffassung, dass sich für das in Rede stehende Objekt ein Denkmalwert gemäß § 2 Abs. 1 DSchG NW insbesondere aufgrund der nur durchschnittlichen architektonischen Qualität des Gebäudes und der Veränderungen im Detail nicht ausreichend begründen lässt, so dass wir von einer Eintragung in die Denkmalliste abraten.
Wir halten das Feuerwehrgerätehaus jedoch zweifellos für erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des § 25 Abs. 2 DSchG NW, insbesondere weil es durch seine Lage, Größe und Gestalt ortsbildprägend ist und damit zur Unverwechselbarkeit des Ortes beiträgt. Wir würden es deshalb begrüßen, wenn das Gebäude erhalten und in die Planung eines neuen Feuerwehrgerätehauses einbezogen würde.
Die Obere Denkmalbehörde des Kreises Gütersloh, bei der die Anfrage gestellt wurde, erhält eine
Durchschrift dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
gez.
Dipl.-Ing. Wittkamp