Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide fordert Sachlichkeit und Mäßigung

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (SPD) nimmt Stellung

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (SPD) fordert in einer Stellungnahme zum Gewerbgebiet „Auf den Middeln“ Sachlichkeit und Mäßigung im Umgang miteinander bei streitigen Themen ein. Dies hatte auch bereits die SPD-Fraktion in einer eigenen Stellungnahme Ende letzter Woche getan.
Ausführlich schildert Amsbeck-Dopheide noch einmal die Entwicklungsgeschichte der Planungen und die nun anstehenden aktuellen Entscheidungen.

Lesen Sie hier die Erklärung von Sabine Amsbeck-Dopheide:

„Aus Fürsorgeflicht gegenüber meinem Mitarbeiter Reinhard Pawel und aus Gründen der Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit müssen Behauptungen im Emskurier der Bürgerinitiative berichtigt bzw. einige Wertungen kommentiert werden. Es ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel, wenn persönliche Angriffe unter Namensnennung eines Kollegen in der Öffentlichkeit erfolgen, ohne dass der Autor des Artikels sich seinerseits namentlich zu erkennen gibt. Insoweit reicht nicht der Verweis auf die Webseite der Initiative.

Worum geht es?
Die Bürgerinitiative wendet sich gegen die Planung eines Gewerbegebiets an der Steinhäger Straße/Auf den Middeln. Die Flächen zwischen Sertürnerweg und Steinhäger Straße wurden von 1999 bis 2001 von der Stadt gekauft. Im Gebietsentwicklungsplan/Regionalplan aus dem Jahr 2004 hat die Bezirksregierung Detmold die Flächen als „Allgemeine Siedlungsfläche“ ausgewiesen, d.h. für Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe. Im Jahr 2008 habe ich Herrn Pawel mit der Prüfung beauftragt, ob städtische Reservebaulandflächen für „Industriegebiete“ ausgewiesen werden können, weil Eigentümer geeigneter Industrieflächen damals nicht verkaufsbereit waren und noch heute nicht sind. Die Stadt hatte zwar zu diesem Zeitpunkt noch Industrieflächen, die später von Arvato gekauft wurden. Es war jedoch klar, dass wir irgendwann weitere Industrieflächen benötigen werden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Fläche „Auf den Middeln“ geprüft. Herr Pawel stellte fest, dass es keinerlei planungsrechtliche Möglichkeit gibt, diese städtische Reservebaulandfläche für Industrie zu nutzen, aber Teilbereiche als Gewerbefläche unter Umständen mit Nutzungseinschränkungen ausgewiesen werden können. Er riet allerdings von einer Planung ab, da es damals keine Anfragen nach Gewerbeflächen für nichtstörendes Gewerbe gab und im Bereich der Adam-Opel-Straße noch einige Grundstücke zum Verkauf standen. Anlass für das aktuelle Bebauungsplanverfahren war die Anfrage eines örtlichen Unternehmens nach Gewerbeflächen für nichtstörendes, also wohnverträgliches Gewerbe. Im Bebauungsplanverfahren hat es schon in einem sehr frühen Stadium eine umfangreiche Beteiligung der Bürger gegeben. Anregungen und Änderungsvorschläge sind in die Planung eingeflossen. Einige Vorschläge haben nach Diskussion und Entscheidung des Rates allerdings keine Berücksichtigung gefunden.

Was sagt das Gericht dazu?
Das Oberverwaltungsgericht hat auf den Antrag von sieben Antragsstellern auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Bebauungsplan keine durchgreifenden Mängel festgestellt, die die Plankonzeption insgesamt in Frage stellen. „Einen Verstoß gegen unser aller Recht“, auf deren Wahrnehmung sich die Bürgerinitiative beruft, hat es nicht gegeben. Im Gegenteil, das Gericht hat für die Antragsteller Ginsterweg 17 und Robert-Koch-Straße 6 eine Rechtsverletzung von vornherein ausgeschlossen und auch die Anträge für der Antragsteller Im Wiesengrund 2 und Vincenzstraße 6 als unbegründet abgelehnt. Soweit entfernt von dem Plangebiet gibt es nach der Entscheidung des Gerichtes keine spürbare Verschlechterung durch die Realisierung des geplanten Gewerbegebietes.
Für drei Antragsteller, deren Wohngrundstücke näher am Plangebiet liegen, Martin-Niemöller-Weg 16, Kiebitzweg 1 und Sertürnerweg 9 hat das Gericht festgestellt, dass sie unterhalb eines schweren Nachteils in ihren Rechten verletzt sein könnten durch Gewerbe- und Verkehrslärm, wenn der Bebauungsplan umgesetzt wird. Das Lärmschutzgutachten muss danach zum Schutz der Antragsteller dahingehend nachgebessert werden, dass auch nur eine geringfügige Überschreitung, die vorläufig hinnehmbar wäre, mit hinreichender Sicherheit auszuschließen ist.
Dieser Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes war der Stadt über unsere Anwälte während meines Urlaubs mitgeteilt worden mit der rechtlichen Einschätzung, dass die Mängel Im Lärmschutzgutachten grundsätzlich in einem ergänzenden Verfahren heilbar sind. Für den Fall, dass das Gericht Verfahrensfehler feststellen würde, war mit dem Rat der Stadt abgestimmt, dass diese Fehler korrigiert werden und die Planung für wohnverträgliches Gewerbe weiter verfolgt werden wird. Diese Planungsabsicht wurde zuletzt am 30.09.2014 durch den neuen Stadtrat bestätigt hinsichtlich der Erschließungsmaßnahmen.
Die Behauptung der Bürgerinitiative, Herr Pawel habe sich ohne Rücksprache mit mir und den Anwälten der Stadt in der Presse geäußert, ist demnach unwahr. Nach Eingang der Gerichtsentscheidung hat er auf die Nachfrage der Presse reagiert entsprechend der einstimmigen Beschlusslage des Rates.

Wie geht es weiter?
Zusammen mit dem Lärmschutzgutachter werden wir die bisher festgestellten Fehler beheben und ein ergänzendes Verfahren durchführen. Nach wie vor ist es Ziel, dem Unternehmen mit 70 neuen Arbeitsplätzen die Ansiedlung zu ermöglichen. Sollte sich das Unternehmen wegen der zeitlichen Verzögerung anders entscheiden müssen, so soll es dennoch bei dem Ziel der Planung für wohnverträgliches Gewerbe bleiben. 300 Wohneinheiten in Ein- und Mehrfamilienhäuser, die mindestens alternativ auf dieser Reservebaulandfläche entstehen könnten, würden zu einem Überangebot auf dem Grundstücksmarkt führen.“