FNP für Windenergie und Ortsumgehung Harsewinkel auf der Tagesordnung

Windrad in Harsewinkel

Die Planungs- und Bauauschusssitzung war sehr gut besucht. Viele Bürgerinnen und Bürger interessierten sich für die zwei großen Themen

  • Flächennutzungsplan (FNP) für Windenergie
  • Ortsumgehung Harsewinkel

 

Flächennutzungsplan für Windenergie

Bisher gibt diese zwei Windkraftanlagen in Harsewinkel.

Seit Juni 2015 läuft in Harsewinkel die 19. Änderung des Flächennutzungsplans. In diesem Plan sollen Konzentrationszonen für die Nutzung von Windenergie festgelegt werden. Bis zum 2. Oktober gab es die Möglichkeit Anregungen und Stellungnahmen einzureichen. Diese Eingaben werden vom Büro „Tischmann Schrooten“ aus Rheda-Wiedenbrück ausgewertet.

Ein völlig neuer Aspekt kommt durch ein Urteil des OVG in Lüneburg. Das Urteil des OVG besagt, dass der alte FNP aus dem Jahr 2002, der für Harsewinkel eine einzige Fläche für Windenergie mit maximal drei bis vier Windkraftanlagen vorsieht, vielleicht doch noch gültig und rechtlich einwandfrei ist.

Rechtsanwalt Thomas Tyczewski erklärte im Ausschuss die Auswirkungen des Lüneburger Urteils für Harsewinkel. Der alte FNP enspricht zwar nicht den heutigen rechtlichen Regeln aber er könnte bei einer Klage durchaus standhalten.

Der Ausschuss beschließt dem Rat zu empfehlen, den neuen FNP nicht weiter zu entwickeln.

 

Ortsumgehung Harsewinkel

Totgesagte leben länger. Wer hat in Zeiten, in denen in Deutschland sogar marode Autobahnbrücken für Lastwagen gesperrt werden müssen, noch daran geglaubt dass der Bund sich noch auf den Weg macht die Ortsumgehung Harsewinkel zu realisieren. Mit gut 17 tausend Fahrzeugen am Tag ist die Bundesstraße eine starke Belastung für die Anwohner. Die Situation ist schon seit Jahrzehnten eine Zumutung für die Anwohner.

Die B513 ist die wichtigste Verkehrsader in Harsewinkel. Hier fahren Autos, LKW, Mähdrescher und alles andere zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Seit 2006 gibt es im Flächennutzungsplan keine Trasse mehr, die für eine Ortsumgehung vorgesehen ist. Die Trasse der „Südumgehung“ wurde damals für Wohnbebauung freigegeben.

Die Stadt Harsewinkel hatte im Jahr 2012 eine Ortsumgehung als Süd- oder Nordumgehung für die Aufnahme den Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Nach knapp vier Jahren ist es soweit. Im „Bundesverkehrswegeplan 2030“ steht die Ortumgehung jetzt in der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf“. Das ist die zweithöchste Dringlichkeitsstufe. Stellungnahmen können von jedermann bis zum 2. Mai abgeben werden. Im Frühjahr 2017 werden die Ergebnisse veröffentlicht. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung werden erst danach stattfinden. Bei einer Realisierung des Projekts entstehen der Stadt Harsewinkel keine Kosten.

Der Ausschuss folgte der Beschlussempfehlung der Verwaltung: „Der Planungs- und Bauausschuss begrüßt die Aufnahme der Ortsumgehung Harsewinkel in den Bundesverkehrswegeplan 2030 in die Dringlichkeitsstufe Vordringlicher Bedarf.“ Wobei der Ausschuss die vorgesehene Trassenführung so nicht akzeptiert.