Mammutaufgabe für Generationen – Interkommunales Gewerbegebiet am Flughafen Gütersloh

Begründete das Ja der SPD zum interkommunalen Gewerbegebiet: SPD-Fraktionssprecher Reinhard Hemkemeyer

Kurz und bündig verlief die erste Ratssitzung nach der Sommerpause im Harsewinkeler Stadtrat. Dabei ging es um eine Beschlussvorlage zur Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets am Flughafen der drei Kommunen Gütersloh, Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz nach Abzug der Briten Ende diesen Jahres.
Wer jedoch glaubt, die Bereitstellung von Gewerbeflächen ginge dann ganz schnell, der wird sich noch gewaltig irren. SPD-Sprecher Reinhard Hemkemeyer erinnerte daran, dass inzwischen 18 Jahre seit den ersten Überlegungen vergangen sind und „das wird auch zukünftig eine Mammutaufgabe für eine Generation“.
Die SPD stimmte genauso wie die anderen Fraktionen für die gemeinsame Absichtserklärung der drei Kommunen.

Mit der Absichtserklärung zur Aufplanung der Flächen gingen langwierige Verhandlungen und streitige Debatten zu Ende. So wird nun endlich auch die Flughafen GmbH aufgelöst und die Stadt verzichtet auf die Rückübertragungsansprüche der Flächen aus der Nazizeit. Im Gegenzug sollen die Gewerbeflächen stufen- bedarfs- und nachfrageorientiert entwickelt werden.
Der vorgelegte Business-Plan mit geschätzten Kosten von 75 Millionen Euro ist allerdings im Moment „eine reine Kostenaufstellung oder ein Glasperlenspiel“, wie Reinhard Hemkemeyer deutlich machte.

„Wir wollen es nicht schönrechnen. Risiko, Wagnis und Chancen liegen nahe beieinander. Es ist Wirtschaftsförderung, die Geld kostet, viel Geld. Aber für die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen und Gewerbesteuereinnahmen ist die Investition unumgänglich und de facto alternativlos. Wir müssen dabei sicherlich einige vertragliche Kröten schlucken, aber immerhin haben wir uns von stiller Teilhaberschaft zu einer Mitsprache auf Augenhöhe weiter entwickelt.“

Die Stadt Harsewinkel hat zukünftig einen Anteil von 20% am Gewerbepark, Gütersloh 70% und Herzebrock 10%. Zum Bestimmen der Richtlinien der Geschäftspolitik sind 75% erforderlich Damit sind die gesellschaftlichen Minderheitenrechte gewahrt.

Wie geht es nun weiter? Zunächst sollen Flächen, bzw. Teilabschnitte A und B nördlich der B513 im Rahmen einer vorgezogenen Regionalplanänderung entwickelt werden .