Rheda-Wiedenbrück tut’s! 16 andere Kommunen tun oder prüfen es!
Die Einführung einer Wettbürosteuer soll nach dem Willen der SPD-Fraktion auch in Harsewinkel geprüft werden.

Die Situation besonders in der August-Claas-Str. ist unschön. Wettbüros und solche, die sich nur so bezeichnen, aber möglicherweise versteckte Spielhallen sind, schießen wie Pilze aus dem Boden und verschwinden anschließend.
Dies führt zu Unruhe und Ärger bei den Nachbarn dieser „Wettbüros“. Aus Sicht der SPD könnte eine entsprechende Steuer Lenkungs- und Ordnungsfunktion haben.
Die traditionelle Lottoannahmestelle soll, so SPD-Sprecher Reinhard Hemkemeyer, von der Steuer jedoch ausgenommen werden.
Zudem soll nach Willen der SPD auch die derzeitige Vergnügungsteuersatzung auf eine rechtlich zulässige Anhebung überprüft werden.
Lesen Sie hier bei Interesse den Antrag der SPD-Fraktion:
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Harsewinkel01.12.2016
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die SPD– Fraktion stellt folgenden Antrag:
1.)Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtssichere Einführung einer „Wettbürosteuer“ zu prüfen und dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zur Beschlussfassung und Entscheidung vorzulegen. Die traditionelle „Lottoannahmestelle“ soll jedoch von der Steuer ausgenommen werden.
2.)Der Vergnügungssteuersatz ab dem Haushaltsjahr 2017 soll auf das nach aktueller ständiger Rechtsprechung durchsetzbare obere Limit angehoben werden.
Begründung:
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück plant als erste Kommune im Kreis Gütersloh die Einführung einer Wettbürosteuer zum Haushaltsjahr 2017. Aus unserer Sicht sollte sich auch die Stadt Harsewinkel solchen Überlegungen anschließen.
Vorrangig jedoch nicht aus fiskalischen Gründen, um Einnahmen zu erzielen, sondern aus ordnungspolitischen Aspekten, um die Anzahl der Wettbüros in unserer Stadt zu reglementieren und idealerweise zu begrenzen.
Auf die Diskussionen und Beschwerden der Bürgerschaft insbesondere zur Situation in der August-Claas-Str. wird verwiesen.
Auch der Vergnügungssteuersatz (hier für Spielhallen / Glücksspielgeräte) hat aus unserer Sicht vorrangig eine Ordnungsfunktion. Unseres Wissens sind inzwischen auch Steuersätze oberhalb unseres Steuersatzes von 17% gerichtsfest anerkannt. Wir schlagen daher vor, den Steuersatz auf ein nach aktueller ständiger Rechtsprechung höheres Limit anzuheben. Dies könnten 19% sein.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Reinhard Hemkemeyer