SPD stellt Antrag auf Mobilitätsstationen

Wenn die Züge rollen, müssen auch die Busse am Bahnhof rollen. Die Bahnhöfe in Harsewinkel und Marienfeld sollen nach Willen der SPD eine moderne Mobilitätsstation erhalten. Bis zur Wiederaufnahme des Personenschienenverkehrs in 2023 sollen diese fertiggestellt sein.

Beispiel Werther: moderne Mobilstation mit überdachten Buskaps.

Wenn die Züge rollen, müssen auch die Busse am Bahnhof rollen. Die Bahnhöfe in Harsewinkel und Marienfeld sollen nach Willen der SPD eine moderne Mobilitätsstation erhalten. Bis zur Wiederaufnahme des Personenschienenverkehrs in 2023 sollen diese fertiggestellt sein. Die Planungen sollen umgehend beginnen, die Fördermaßnahmen des ÖPNV-Gesetzes sollen dabei voll ausgeschöpft werden.  Zur Begründung bringt Ralf Dräger (SPD) als Antragsteller folgenden Wortlaut ein:

Im Jahr 2023 sollen wieder Züge von Harsewinkel aus fahren und in Harsewinkel ankommen. Dieser Meilenstein in der Mobilitätsentwicklung darf nicht unvorbereitet geschehen, sondern benötigt im Vorfeld eine Verbesserung der Infrastruktur an den Haltepunkten der Bahn. Eine Mobilitätsstation, wie sie in anderen Städten des Kreises schon umgesetzt wurde, soll auch in Harsewinkel und in angepasstem Maße in Marienfeld geschaffen werden.

Moderne Mobilitätsstationen zeichnen sich dadurch aus, dass der Wechsel von der einen Mobilitätsart in eine andere problemlos, schnell, komfortabel und barrierefrei erfolgen kann. Für den Stadtteil Harsewinkel bedeutet dieses, die zentrale Anlaufstelle für den Busverkehr der Linien 71 und 316 an den Bahnhof zu verlegen. Aber auch Fahrradfahrer und Pendler werden diesen zentralen Knotenpunkt anfahren. Ein Bringverkehr ist zu erwarten, aber auch ein attraktives Angebot an Weiterfahrgelegenheiten. Wer nicht mit dem Bus fährt, möchte mit dem Fahrrad oder Taxi ans Ziel kommen, vielleicht aber auch klimagerecht ein E-Bike ausleihen oder per Carsharing die Fahrt fortsetzen.

Die derzeitige Situation wird diesen Ansprüchen an beiden Bahnhöfen nicht gerecht. Das ÖPNV-Gesetz NRW bietet großzügige Fördermittel, die den stadteigenen Anteil auf bis zu 10% reduzieren können. Ebenso können Gelder durch die Richtlinie der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) abgerufen werden.

Die Mobilitätsstationen müssen barrierefrei gestaltet sein und Fahrradboxen auch für größere Fahrräder mit Kindersitzen oder Anhänger enthalten. Ladestationen für e-bikes und E-Autos, Toiletten und kostenloses WLAN, Park & Ride-Flächen sowie selbstverständlich überdachte „Buskaps“ gehören ebenso zu den Gestaltungselementen wie insgesamt eine ansprechende Gestaltung der Freiflächen.

Mit Mobilitätsstationen knüpfen wir nahtlos an das Klima- und Mobilitätskonzept für die Stadt Harsewinkel an. Mit der Preisreduzierung im Nahverkehr und der Wiederbelebung des Personenschienenverkehrs ist ein erster Schritt in Richtung Attraktivierung des öffentlichen Nahverkehrs getan. Wir müssen jetzt den nächsten Schritt gehen und mit der Planung von Mobilitätsstationen beginnen. Mit dem Beitritt in das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ kann die Stadt weitere Impulse erhalten, die bei der Umsetzung des Projekts hilfreich sein können – kostenlos. Die Mitgliedschaft bitte ich zu prüfen.