Behindertenparkplätze besser nutzen

Eckhard Wiesbrock beantragt die Öffnung der Behindertenparkplätze in Harsewinkel auch für Mitbürgerinnen und Mitbürger, die aufgrund ihrer Behinderung auf den Rollator oder den Rollstuhl angewiesen sind. Viele Menschen mit Behinderung sind schon lange bevor ihnen eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) attestiert wird, so stark eingeschränkt, dass man ihnen die Benutzung der Behindertenparkplätze zugestehen sollte.

Eckhard Wiesbrock

Konkret sind das die Menschen,

  • mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken.
  • mit den Merkzeichen G und B von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane haben.
  • die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
  • mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

 

Der Antrag im Wortlaut

Antrag
Nutzung von Behindertenparkplätzen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Nutzung von Behindertenparkplätzen ist Behinderten vorbehalten, die im Schwerbehindertenausweis ein Ag (Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung) bzw. ein Bl (Blind oder hochgradig sehbehindert) eingetragen haben. Damit können sie den  internationalen blauen Parkausweis beantragen.

Die SPD Fraktion, namentlich Eckhard Wiesbrock, beantragt, die Behindertenparkplätze in allen drei Stadtteilen auch Behinderten mit folgenden Merkmalen zugänglich zu machen:

  • schwerbehinderten Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken;
  • schwerbehinderten Menschen mit den Merkzeichen G und B von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane haben;
  • schwerbehinderten Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt;
  • schwerbehinderten Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

Begründung:

Behinderte mit den o.g. Merkmalen sind oft auch schon auf den Rollator bzw. Rollstuhl angewiesen. Die Beantragung des AGs im Schwerbehindertenausweis ist oft langwierig und mühsam. Deshalb verzichten Behinderte oft auf die Teilnahme am öffentlichen Leben. Nicht selten müssen ihre Rechte erst gerichtlich eingeklagt werden, was Nerven und wertvolle Lebenszeit kostet.

Nun haben wir es erst geschafft, die Autofahrer in unserem Bereich dahingehend positiv zu sensibilisieren, nicht mehr unberechtigt auf diesen Parkplätzen zu parken. Deshalb sind wir der Ansicht, dass wir über genügend Behindertenparkplätze verfügen, um diesem Antrag zu entsprechen.

Für viel Behinderte in unserer Stadt wäre dies eine große Erleichterung. Die Behinderten mit den o.g. Merkmalen könnten dann Ihren Behindertenausweis auf die Ablage legen.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Gunhild Hinney und Eckhard Wiesbrock