Wiedereröffnung des Freibads in 2020 leider unwahrscheinlich!

Es dauert noch ein bisschen länger

Die kritischen Auguren hatten es befürchtet, schade, schade! Es wäre wirklich zu schön gewesen, bei einem lauen Spätsommerlüftchen die ersten Bahnen im frisch sanierten Freibad zu schwimmen. Daraus wird nun aber wohl definitiv nichts, denn das Planungsbüro „gsf“ hat eine erneute Verschiebung auf den 09.10.2020 angekündigt.  Dies macht alle Beteiligten, vor allem aber Fachgruppenleiter Christoph Dammann, der das Projekt bei der Stadt betreut, stinksauer. Vorzuwerfen ist der Verwaltung indes nichts, die Schuld für die Verzögerungen liegen eindeutig und ausschließlich beim Planungsbüro, welches übrigens nach der notwendigen europaweiten Ausschreibung als einziges übrig gebliebenes Planungsbüro den Zuschlag für die Freibadsanierung erhalten hat. Auch die SPD-Fraktion ist ob der erneuten Verschiebung enttäuscht, aber manchmal bleibt auch nur festzustellen:

Es ist wie es ist.

 

 

Lesen Sie hier die offizielle Presseinformation / Stellungnahme der Verwaltung:

„Es ist erst zwei Monate her, als das mit der Sanierung des Freibades beauftragte Planungsbüro „Gesellschaft für Sport- und Freizeitbauten (gsf)“ mitteilte, dass die Eröffnung des Freibades nicht wie geplant Ende Juni, sondern erst Ende August erfolgen könnte.
Am Freitag, den 17.07.2020 erreichte die Verwaltung nun die Mitteilung, dass auch dieser Termin nicht mehr gehalten werden kann. „Gemäß des wieder einmal angepassten Bauzeitenplans soll die Fertigstellung nun am 9. Oktober sein“, zitiert der Fachgruppenleiter Christoph Dammann, der im Rathaus für das Projekt zuständig ist, aus der Mail des Planungsbüros vom vergangenen Freitag.
Der Ärger über die Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro wächst damit im Rathaus noch weiter an. „Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Planungsbüro wollte ich mir den 28.08.2020 nochmal verbindlich als Eröffnungstermin bestätigen lassen. Als mir dann mitgeteilt wurde, dass es noch Abstimmungsbedarf gibt, habe ich mit einer weiteren Verzögerung bereits gerechnet. Dass es sich dabei um 1 ½ Monate handeln würde, war für mich selbst im „worst-case“ nicht vorstellbar. Denn dafür gibt es auch keinen Grund, außer den, dass der Termin im August schlichtweg Augenwischerei war. In den letzten Wochen ist nichts passiert, was eine solche zeitliche Verzögerung ergeben hätte.“ Es fehlt Christoph Dammann mittlerweile an jeglichem Verständnis.
Bereits frühzeitig und mehrfach teilte die Verwaltung mit, dass es insbesondere bei der Erstellung der Ausschreibungen und zu Beginn der Bauarbeiten an fachlicher und organisatorischer Kompetenz der eingesetzten Mitarbeiter des beauftragten Planungsbüros gemangelt hat. Diese Mängel hätten im Laufe der Baumaßnahme nur durch einen deutlich höheren qualifizierten Personaleinsatz wieder wett gemacht werden können. „Dies ist aber zu spät, in viel zu geringem Umfang und leider nur sporadisch erfolgt.“

Aus diesem Grund hat die Verwaltung bereits Anfang des Jahres Kontakt zu einer Rechtsberatung aufgenommen, die die Stadt Harsewinkel in diesem Fall berät.
Bei allem Ärger ist der Verwaltung aber eines besonders wichtig. „Was insbesondere die an der Sanierung beteiligten örtlichen Unternehmen teilweise in Sachen Flexibilität und Eigeninitiative auf sich genommen haben, ging deutlich über das vertraglich Geschuldete hinaus. Ich weiß nicht wie weit wir heute wären, oder wie teuer es geworden wäre, wenn diese Firmen nicht auf Planungsfehler hingewiesen oder auf den ursprünglichen Bauzeitenplan bestanden hätten.“
Gemäß des nun vorliegenden Bauzeitenplans sind die reinen Bauarbeiten ca. Mitte September abgeschlossen. Bevor das Freibad dann für die Öffentlichkeit geöffnet werden kann, ist ein mehrere Wochen dauernder Probebetrieb durchzuführen. Dazu gehört neben der ersten Beckenfüllung, auch der sogenannte Färbeversuch, die Wasseranalytik, sowie die Prüfung und Einstellung der Maschinen und Geräte.
Ob das Freibad im Anschluss an die geplante Fertigstellung am 09.10.2020 geöffnet wird, darauf legt sich die Verwaltung noch nicht fest. „Dazu muss der Bauablauf und die Abnahme auch in der Realität so reibungslos verlaufen, wie es der aktuelle Bauzeitenplan vorsieht.“
Entscheidend für die Verwaltung ist nach den neuesten Erkenntnissen umso mehr, dass das Projekt noch in dem bewilligtem Förderzeitraum abgeschlossen ist. Dazu gehört nicht nur die bauliche Fertigstellung sondern auch, dass die Maßnahme schlussgerechnet und vom Fördermittelgeber überprüft wurde. Das alles muss bis zum 31.12.2020 erfolgt sein.“